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Willkommen auf der Homepage der Grundschule Kinderbrücke in Wächtersbach.
Infos zu Datenschutz und Ganztag
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Liebe Eltern, im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Daten Ihrer Kinder in der hessischen Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die angehängten Datenschutzhinweise.
Beachten Sie außerdem die Änderungen der Ferienbetreuungs- und Schließzeiten des Ganztags.
Ferienbetreuung im Schuljahr 26/27 – 27/28:
Herbstferien: 12.10.26 bis zum 16.10.26
Weihnachtsferien: 06.01 - 9.01.27 und 11.01. - 12.01.27 (die letzten 5 Ferientage!!)
Osterferien: 22.03.27 bis 25.03.27 und 30.03. bis 02.04.27
Sommerferien: 28.06.27 bis zum 16.07.27
Schließtage des Ganztags
- Am 19.03. (letzter Schultag vor den Osterferien) endet der Unterricht für alle Kinder um 9.55 Uhr. Der Ganztag findet an diesem Tag nicht statt.
- Am 11.03 findet der Schnuppertag für die neuen Schulkinder 2027 statt.
- Der Termin für den pädagogischen Tag steht noch nicht fest.
- Am Schnuppertag und am pädagogischen Tag ist die Schule geschlossen!
- Am Schnuppertag und am pädagogischen Tag findet eine Notbetreuung bis 12.55 Uhr statt. Bitte legen Sie uns eine Arbeitsbescheinigung vor, wenn Sie eine Notbetreuung benötigen. Der Ganztag findet an diesen Tagen nicht statt.
Die Notbetreuung endet für alle angemeldeten Kinder um 12.55 Uhr.
Anbei schicke ich Ihnen eine Information der Stadt Wächtersbach. Seit dem letzten Schuljahr können Eltern, die ein Kind in einer Kindertagesstätte der Stadt Wächtersbach und bei uns im Ganztag angemeldet haben, einen Geschwisterrabatt beantragen. Ich bitte das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen.
- Wofür gilt die Geschwisterermäßigung?
Die Geschwisterermäßigung betrifft ausschließlich die Kita-Gebühren der städtischen Kindertagesstätten in Wächtersbach. Neu ist: Auch eine für die Eltern kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an Grundschulen (z. B. im Rahmen des „Paktes für den Ganztag“) wird nun bei der Berechnung des Geschwisterrabatts mitgezählt. Das bedeutet: Wenn Sie ein kostenpflichtiges Kita-Kind haben und ein weiteres Kind eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule nutzt, zählt dieses Schulkind nun als „Geschwisterkind“ mit. Dadurch verringern sich die Kita-Gebühren.
- Wofür gilt die Geschwisterermäßigung nicht?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist uns folgender Hinweis besonders wichtig: Die Geschwisterermäßigung senkt nicht die Gebühren der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. Die Betreuungskosten an den Grundschulen werden durch eine Richtlinie des Main-Kinzig-Kreises festgelegt. Darauf hat die Stadt Wächtersbach keinen Einfluss. Die Geschwisterermäßigung bezieht sich ausschließlich auf die Gebühren der Kitas in Wächtersbach.
Das Formular bekommen Sie von Frau Schlegelmilch.
Bitte nutzen Sie ab sofort für die Kommunikation mit dem Ganztag folgende E-Mail-Adresse:
Viele Grüße
Marion Fix
Schulleiterin
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins „Freundeskreis Kinderbrücken-Kinder“ e.V.
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Einladung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
des Fördervereins „Freundeskreis Kinderbrücken-Kinder“ e.V.
am Donnerstag, 10.09.2026 um 19 Uhr in der Kinderbrücke
Eingeladen sind alle Mitglieder und alle interessierten Eltern unserer Schule.
Der Förderverein der Kinderbrücke macht vieles möglich. Gemeinsam entwickeln wir Ideen, um den Lernort für alle Kinder zu gestalten. Viele Projekte könnten wir ohne unseren Förderverein nicht umsetzen.
Kommen Sie gerne vorbei und informieren Sie sich über die Aktivitäten des Vereins!

Einladung und Tagesordnung Foerderverein.Einladung26.pdf
Satzung des Fördervereins Satzung_Freundeskreis_KinderbrückenKinder_2026.pdf
Schul-T-Shirts
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Unsere Schul-T-Shirts mit unserem Kinderbrücken-Logo können Sie noch bis Ende August für Ihr Kind bestellen
Die Kosten liegen bei 10 Euro pro Stück.
Bestellzettel erhalten Sie in der Schule. Bitte sprechen Sie die Klassenlehrerinnen oder -lehrer Ihres Kindes, Frau Wins oder Frau Dorn im Sekretariat an!
Wichtige Information zum Schuljahresbeginn
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Wichtige Information zum Schuljahresbeginn: Anpassung unseres Hitzeschutzes
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten erholsame Sommerferien. Wir freuen uns sehr darauf, Ihre Kinder zum neuen Schuljahr wieder bei uns zu begrüßen.
Die extremen Hitzewellen in den Wochen vor den Ferien haben unseren Schulalltag stark prägt. Die Hitze staute sich im Gebäude so massiv an, dass ein regulärer Unterricht spätestens nach der 4. Stunde kaum noch sinnvoll möglich war. Da uns im gesamten Gebäude zudem nur vereinzelte Räume bzw. Plätze auf dem Schulgelände zur Verfügung stehen, die etwas kühler bleiben, haben wir unser Hitzeschutzkonzept für das neue Schuljahr vorausschauend angepasst.
Bitte beachten Sie hierzu unsere verbindliche Neuregelung für heiße Spätsommertage:
1. Betreuung ist absolut gewährleistet (Kein generelles Hitzefrei)
Es gibt an unserer Schule kein generelles Hitzefrei, bei dem Kinder unangekündigt nach Hause geschickt werden. Als verlässliche Grundschule garantieren wir die Betreuung Ihrer Kinder immer zu den gewohnten Zeiten.
2. Ablauf an Tagen mit einer Wetterprognose von 30 Grad und mehr
Sobald für einen Schultag Temperaturen von 30 °C oder höher vorhergesagt werden, treten folgende Flexibilisierungen in Kraft:
- Beurlaubung in der 6. Stunde: Kinder, die regulär 6 Stunden Unterricht hätten, können für die 6. Stunde von Ihnen beurlaubt werden und nach der 5. Stunde nach Hause gehen.
- Sonderregelung für Ganztagskinder: Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Kind noch am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen und das Schulgelände anschließend um 13:30 Uhr verlassen.
- Wichtige Meldepflicht bis 08:00 Uhr: Wenn Sie eine vorzeitige Entlassung (nach der 5. Stunde oder um 13:30 Uhr) für Ihr Kind wünschen, müssen Sie dies dem Sekretariat am jeweiligen Morgen bis spätestens 08:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
- Reguläre Betreuung: Alle Kinder, für die keine Abmeldung bis 08:00 Uhr eingeht, gehen nach dem regulären Unterrichtsende nach Hause bzw. in den Ganztag.
3. Entlastung bei den Hausaufgaben
- Keine Hausaufgaben: Weiterhin besteht die Regel, dass an Hitzetagen nach Möglichkeit keine Hausaufgaben erteilt werden. Die Kinder sollen die nachmittägliche Hitze zur Erholung nutzen können.
Wie Sie Ihr Kind unterstützen können
- Trinkflasche & Kopfbedeckung: Geben Sie Ihrem Kind täglich eine ausreichend große, wiederbefüllbare Trinkflasche (bevorzugt Wasser) und eine Kopfbedeckung für die Pausen mit.
- Sonnenschutz: Cremen Sie Ihr Kind bei Hitze bitte bereits morgens zu Hause gründlich mit Sonnencreme ein.
- Gesundheitssignale: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es der Lehrkraft sofort Bescheid geben muss, wenn ihm schwindelig oder übel wird.
Wir wünschen uns allen einen wunderbaren und gesunden Start in das neue Schuljahr! Danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Zu einem guten Start gehört auch ein sicherer Schulweg. Ich mache darauf aufmerksam, dass das Parken auf dem Schulparkplatz nur mit Mitarbeiterparkschein erlaubt ist. Eltern dürfen dort nur im Ausnahmefall (z. B. Abholung kranker Kinder…) parken. Die Parkplätze werden für die schulischen Mitarbeitenden beider Schulen benötigt. Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach kontrolliert den Parkplatz regelmäßig und stellt ggf. auch Strafzettel aus.
Außerdem ist es eine große Gefahrenquelle für die Kinder, wenn zahlreiche Fahrzeuge kreuz und quer fahren und parken. Fahrzeuge, die auf den Sperrflächen stehen behindern den Busverkehr und sorgen so für erhebliches Chaos auf dem Parkplatz. Ich bitte Sie eindringlich, dies sowohl am Vormittag als auch zum Unterrichtsende zu berücksichtigen.
Bitte teilen Sie diese Information gerne in Ihren Klassen-WhatsApp-Gruppen, damit alle Eltern gut informiert sind.
Viele Grüße
Marion Fix, Schulleiterin